AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1.1. Das Tätigkeitsfeld von Viscona beschränkt sich ausschließlich auf den Bereich Private Arbeits- und Personalvermittlung. Zum Kundenkreis zählen Arbeitgeber und Arbeitsuchende über privaten Vermittlungsauftrag oder Arbeitsuchende mit gültigem Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

1.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit Viscona eine konkrete Vertragsgestaltung und dementsprechende Vermittlung angehen kann.

§ 2 Vertraulichkeit/Schweigepflicht
2.1. Viscona überlässt seinen Kunden vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu den Bewerbern. Die Vertragsparteien verpflichten sich bekannte Daten und Informationen, nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiter zu geben. Es greift hier der Grundsatz der strengen Vertraulichkeit. Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich zurückgegeben werden.

§ 3 Vermittlungstätigkeit
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages mit sämtlichen Nebenabreden an Viscona zu übermitteln.
3.2. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitssuchenden per Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter, auf einem vorgegebenen Formular der Agentur für Arbeit, den Vertragsabschluß zu bestätigen und die Dauer der Beschäftigung nach sechs Wochen und erneut nach sechs Monaten zu bestätigen.

§ 4 Honorar
4.1. Honorarvereinbarungen sowie Zahlungsansprüche und daraus resultierende Modalitäten, werden explizit zwischen den Vertragsparteien in den entsprechenden Vermittlungsverträgen schriftlich festgehalten.
§ 5 Haftung
5.1. Viscona übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine in diesem Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Insbesondere gilt dies für mangelhafte Arbeitsleistung, evtl. Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus irgendwelchen anderen Gründen.
5.2. Viscona übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies betrifft sowohl die Arbeitsuchenden, als auch die Arbeitgeber.
5.3. Viscona übernimmt generell keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.
5.4. Die von den Bewerbern gemachten Angaben, unterliegen alleinig der Überprüfung des Arbeitgebers. Unvollständige oder unwahre Angaben durch den Arbeitsuchenden oder durch den Arbeitgeber gegenüber Viscona schließen eine Haftung derselben aus.

§ 6 Sonstige Bestimmungen
6.1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen Viscona und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
6.3. Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlicher Bestandteil eines Vermittlungsvertrages und werden durch Unterschrift anerkannt und akzeptiert.
Stand: 15.08.2011